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Arbeitslosengeld dringend erhöhen

2. April 2020

Arbeitslosengeld dringend erhöhen

Nationalrat Alois Stöger: „Wir müssen den betroffenen Menschen finanziell unter die Arme greifen!“

Die Auswirkungen der Corona-Krise sind dramatisch, noch nie seit dem 2. Weltkrieg gab es so viele Arbeitslose in Österreich wie in diesen Tagen. Rund 200.000 Menschen haben in den letzten Wochen ihren Arbeitsplatz verloren.

Auch im Bezirk Urfahr Umgebung sind die Zahlen erschreckend. 1688 Personen waren Ende März 2020 am AMS gemeldet. Das sind um 752 Personen (+ 80,3 %) mehr als im Vergleichsmonat zum Vorjahr.

Die SPÖ unterstützt daher die ÖGB-Forderung nach einer Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70%. „Es ist ein Gebot der Stunde, diesen von Kündigung betroffenen Menschen nun unter die Arme zu greifen. Von einem auf den anderen Tag nur mehr von 55 % des ursprünglichen Einkommens zu leben, ist für die meisten unmöglich“, so Stöger.

Die SPÖ bringt daher in der Nationalratssitzung einen Antrag auf Erhöhung des Arbeitslosengeldes ein. „So, wie vonseiten der Bundesregierung für die Selbständigen Pakete geschnürt wurden, muss nun auch den Arbeitslosen geholfen werden Die betroffenen Menschen können nichts für die derzeitige Krise und müssen trotzdem die Auswirkungen am eigenen Leib verspüren. Wir als Politik sind hier gefordert, diesen Menschen finanzielle Sicherheit zu geben, damit es neben der gesundheitlichen nicht zu einer existenzbedrohenden Krise für den Menschen wird“, erklärt Stöger.

Weitere Forderung – Überbrückungshilfen für die Menschen 

Es muss nicht nur den Unternehmen, sondern auch den Beschäftigten, Arbeitslosen und ihren Familien geholfen werden. Es wird noch etliche Monate brauchen, bis wieder eine Stabilisierung eintritt und die Menschen in den Arbeitsmarkt zurückkehren können Die SPÖ will daher auch einen Krisenüberbrückungsfonds für ArbeitnehmerInnen in Höhe von einer Milliarde Euro. Damit sollen etwa Zuschüsse zu Mieten und Krediten, eine Verlängerung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld während der Krise sowie der leichtere Zugang zu Leistungen der Mindestsicherung finanziert werden. Geringfügig Beschäftigte und ArbeitnehmerInnen, die beispielsweise wegen zu geringer Vordienstzeiten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben bzw. solche, die seit Anfang März gekündigt wurden, sollen eine temporäre Einkommensersatzleistung für drei Monate bekommen.

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