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9. März 2016

Dank SPÖ gibt es keine Pensionskürzungen – auch das Frauenpensionsalter wird nicht vorzeitig angehoben Sozialminister Alois Stöger: „Wir sind auf dem richtigen Weg“

„Wir haben stets verantwortungsbewusst gehandelt. Jetzt zeigt sich, dass die Reformen der letzten fünf Jahre Wirkung zeigen“, so Sozialminister Alois Stöger zum Thema Pensionen. Nur unser österreichisches Pensionssystem sichere die Pensionen für weitere Generationen. „Wir wollen keine Abhängigkeit von Kapitalmärkten“, stellt Stöger klar, dem beim Pensionsgipfel vor allem eines wichtig war: Entscheidungen im Interesse der Menschen zu treffen. Und das ist auf Drängen der SPÖ gelungen.

„Unser Pensionssystem ist sicher und wird laufend an neue Verhältnisse angepasst“, sagt der aus Oberösterreich stammende Sozialminister Alois Stöger. Was besonders wichtig für die Bürgerinnen und Bürger ist: Die SPÖ konnte die vom Koalitionspartner ÖVP geplanten Pensionskürzungen verhindern. „Wir haben auch die sogenannte Pensionsautomatik abwehren können, bei der man länger arbeiten müsste und dabei weniger Pension bekommt. Hier wird wieder einmal klar, wer Politik von Menschen für Menschen macht“, so Stöger.

Frauenpensionsalter wird
nicht vorzeitig angehoben
Einen weiteren Erfolg verbuchte die SPÖ, indem es ihr bei den jüngsten Verhandlungen gelungen ist, dass das Frauenpensionsalter nicht vorzeitig angehoben wird. „Wäre das geschehen, würden viele Frauen in die Arbeitslosigkeit gedrängt werden. Uns geht es beim Thema Pensionen um Vertrauen“, sagt Minister Stöger.

Was die SPÖ beim Pensionsgipfel noch alles erreicht hat: die „Ausgleichszulage Plus“ für Alleinstehende. Das heißt, es gibt eine erhöhte Ausgleichszulage von 1000 Euro bei mehr als 30 Beitragsjahren. Stöger: „Ein besonderer Vorteil bei langer Teilzeit.“ Dazu werden in Zukunft Anreize für ein Weiterarbeiten nach dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter angeboten. „Wer länger als bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter arbeitet, bekommt zusätzlich zum bisherigen Zuschlag noch einen Bonus, indem nur der halbe Pensionsversicherungsbeitrag fällig wird. Am Pensionskonto wird aber der volle Beitrag gutgeschrieben. Das gilt drei Jahre nach dem gesetzlichen Antrittsalter, also Frauen bis 63, Männer bis 68“, so Stöger.

Wiedereingliederung
nach langem Krankenstand
Auch bei der Wiedereingliederung nach langem Krankenstand kommt Bewegung rein: Mit einem Modell für Beschäftigte, die länger (mindestens sechs Wochen) erkrankt sind, um schrittweise in den Arbeitsprozess zurückzukehren. Dabei wird das Arbeitsausmaß einvernehmlich auf 50 bis 75 Prozent reduziert, außerdem soll ein fiktives Krankengeld den Einkommensverlust ausgleichen. „Wir sind mit unserem Pensionssystem auf dem richtigen Weg“, so Stöger abschließend.

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