Für eine faire und gerechte Bildungs- und Familienpolitik
Kinder haben ein Recht auf Bildung
Faire und gerechte Bildungs- und Familienpolitik bedeutet, dass jedes Kind die gleichen Chancen bekommt, unabhängig davon, ob es in wohlhabenden oder armen Verhältnissen aufwächst und ob die Familie in reichen oder nicht so wohlhabenden Gemeinden lebt.
Kinder haben ein Recht auf Bildung. Krabbelstube, Kindergarten und Volksschule prägen wesentlich die Bildungskarriere. Leider sind die Angebote in den Kommunen sowohl qualitativ als auch quantitativ sehr unterschiedlich.
Kinderbildung liegt in der Verantwortung der Gemeinden
Bei der Aufwertung der Elementarpädagogik steht die Sozialdemokratie auf der Seite der Gemeinden. Sie tragen die Verantwortung für die Elementarpädagogik und müssen daher auch die nötigen finanziellen Mittel erhalten.
Eine gute Kinderbetreuung soll für Familien bedarfsgerecht und leistbar sein. Dass das so ist, ist allerdings auch mit einem hohen finanziellen Abgang im Gemeindebudget verbunden. Die damit verbundenen Angebote sind für Familien oft existenzentscheidend.
Familien wollen gute und verlässliche Kinderbildungseinrichtungen. Beim Wohnortwechsel werden diese Faktoren jedenfalls berücksichtigt. Erste Anlaufstelle bei Fragen sind die Gemeinde bzw. die Bürgermeister*innen. Sie müssen das Angebot sicherstellen und für Qualität und Stabilität sorgen.
Gemeinden brauchen ausreichend finanzielle Ressourcen
Faire und gerechte Familienpolitik darf nicht allein zu Lasten der Gemeindebudgets gehen.
„Oberösterreich soll Bildungsland Nr.1 werden!“ Das verkünden die Landespolitiker*innen. Wenn es aber um die damit verbundene wirtschaftliche Herausforderung geht, stehen die Bürgermeister*innen mit ihren Gemeindemandatar*innen sehr schnell allein da.
Der bisherige Umfang der vom Land gewährten finanziellen Unterstützung der Gemeinden im Elementarbereich reicht bei Weitem nicht aus, um es der Gemeinde zu ermöglichen, eine hohe pädagogische Bildungsqualität und optimale Arbeitsbedingungen für das Personal in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zu schaffen.
Teuerung, Härteausgleich und konservative Politik gefährden die Bildung unserer Kinder
Die Teuerung und der ungerechte Finanzausgleich stellen die Kommunen vor große Herausforderungen. Viele Gemeinden werden zu „Härteausgleichsgemeinden“. Sie sind dann nicht mehr berechtigt, über die Angebote selbst zu entscheiden und müssen dem „Spardiktat“ des Landes folgen. Kinderbildung, welche Vereinbarkeit von Familie und Beruf zulässt, ist dann unmöglich.
Der Finanzausgleich benachteiligt die Gemeinden, zumal ein wesentlicher Teil des Transfers der Ertragsanteile von den Ländern an die Gemeinden aus den Gemeindebedarfszuweisungen gedeckt wird. Es sind also eigentlich Gemeindemittel, welche im Rahmen des Finanzausgleichs über die Länder an die Gemeinden etwa für Haushaltsausgleich oder für Projektfinanzierungen ausgeschüttet werden. Unter Berücksichtigung, dass es sich bei den Gemeinde-Bedarfszuweisungen um Gemeindemittel handelt, ergibt sich eine negativer Transfersaldo gegenüber dem Land. Dies entsprach im Finanzjahr 2018 einer Reduktion der Ertragsanteile der Gemeinden um 35 Prozent.
Ein Halbtag ist nicht genug
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann nur durch ein zeitgemäßes, bedarfsgerechtes Kinderbetreuungsangebot ermöglicht werden. Während in urbanen Strukturen das Netz der VIF-konformen Elementarbildungseinrichtungen deutlich enger geknüpft ist, gibt es ländlichere Regionen, die nicht darüber verfügen.
Zum Vereinbarkeitsindikator für Beruf und Familie (VIF) zählen:
- Öffnungszeiten von mindesten 45 Stunden pro Woche
- an mindesten 4 Tagen von Montag bis Freitag 9,5 Stunden geöffnet
- ein Mittagessen wird in der Einrichtung angeboten
- maximal 5 Wochen im Jahr geschlossen
Unsere Forderungen gehen noch weiter:
Bildungsplätze Krabbelstube:
- Ausreichend Krabbelstubenplätze für alle berufstätigen Familien und Alleinerzieher*innen
- Angebote für Kinder ab 1 Jahr (in vielen Gemeinden erst ab 1,5 Jahren!!!)
- Mehr Rechte für Familien durch mittelfristige Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr
- Nachmittagsbetreuung
- Mittagessen in Krabbelstuben Montag bis Freitag
- ganzjährige Öffnung, Schließzeiten nur je eine Woche zwischen Weihnachten und Neujahr und im August
- ergänzendes Angebot durch Tagesmütter
Bildungsplätze Kindergarten:
- Kindergartenplatz für alle Kinder ab 3 Jahren
- Nachmittagsbetreuung
- Volle Bildungschancen für alle durch Abschaffung der Nachmittagsgebühren
- Mittagessen in Kindergärten Montag bis Freitag
- ganzjährige Öffnung, Schließzeiten nur je eine Woche zwischen Weihnachten und Neujahr und im August
- Kindergartenbus
- Ausreichende Anzahl an Integrationsplätzen
Bildungsplätze VS-Kinder:
- GTS mit getrennter Abfolge: Nachmittagsbetreuung Montag bis Donnerstag 11.30-17.00 Uhr, Freitag 11.30-16.00 Uhr
- ganzjährige außerschulische Ferienbetreuung: Montag bis Donnerstag 07.30-17.00 Uhr, Freitag 07.30-16.00 Uhr, Schließzeiten nur je eine Woche zwischen Weihnachten und Neujahr und im August
- Mittagessen Montag bis Freitag
- Ausreichend Integrationsplätze
Ganztägige Angebote
- Bei der Vergabe des Bildungsauftrags muss ein ganzjähriges Angebot eingeholt werden, es braucht dann keine extra Ausschreibungen und auch keine zusätzlichen Gebühren für „Ferienbetreuung“. Die Vormittagsstunden müssen immer kostenfrei sein. Der Nachmittag muss auf Sicht auch beitragsfrei angeboten werden, darf aber jedenfalls nicht mehr als in den anderen Monaten kosten.
Die Nachmittagsgebühren führen in vielen Familien dazu, dass die Frauen weniger arbeiten oder schlechter qualifizierte Stellen im Ort annehmen (Wegfall des Pendelns), damit die Kinder um 13.00 Uhr abgeholt werden können. Denn der Verdienst durch die längere/ qualifiziertere Arbeit wird von den Gebühren wieder „aufgefressen“. Natürlich scheint es auf den ersten Blick ungerecht, wenn Familien, die viel verdienen, auch keine Gebühr zahlen. Aber meist sind es die Väter, die zu Lasten der Frauen mehr arbeiten und daher das Familieneinkommen so hoch ist. Aus Sicht der Gleichberechtigung ist die Gebühr jedenfalls abzulehnen. Es muss angedacht werden, über Steuern und Abgaben (die mit höherem Gehalt zu entrichten sind) die Kosten für die ganztägige Betreuung zu finanzieren.
Der flächendeckende Zugang zu hochwertiger Ganztags-Elementarbildung ist eine zentrale Maßnahme, damit berufstätige Eltern selbstbestimmt über Teilzeit- oder Vollzeit-Arbeit entscheiden können. Insbesondere für Frauen bietet sich dadurch die Chance zum Ausweg aus der Teilzeitfalle und der drohenden Altersarmut durch geringe Pensionen. Auch sämtliche Sozialpartner haben das erkannt und treten geschlossen für den Rechtsanspruch auf Kinderbildung ab dem 1. Geburtstag des Kindes ein.
Einheitliche Gesetze
Chancengerechtigkeit für alle Kinder
- Österreichweit einheitliche Gesetze für die Elementarpädagogik, einheitliche Finanzierung, Löhne, einheitliche Standards hinsichtlich Öffnungszeiten, Gruppengrößen und Schließzeiten
Damit eine qualitätvolle und bedarfsgerechte Kinderbetreuung angeboten werden kann, ist es DRINGEND notwendig, dass die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen seitens des Bundes geschaffen bzw. adäquat angepasst werden. Ein qualitativ hochwertige Kinderbetreuung als „Luxus“ zu diskreditieren kann nicht im Sinne einer modernen Gesellschaft sein.
Bild (v.l.n.r.): GVV-Bezirksvorsitzender Ing. Herbert Enzenhofer, Bgm. Mag. Sepp Wall-Strasser und Bgm. Gerhard Hintringer