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Wir dürfen in dieser Krise niemanden zurücklassen!

16. März 2020

Wir dürfen in dieser Krise niemanden zurücklassen!

Sozialer Zusammenhalt und Solidarität erfordert, dass wir alle mitnehmen!

Alois Stöger, Nationalrat und Vorsitzender der SPÖ Urfahr-Umgebung zur aktuellen Situation und den Maßnahmen bezüglich Coronavirus:

„Leider sind in unserem Bezirk viele Personen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Wir wünschen ihnen und ihren Familien alles Gute und hoffen, dass es wenige Fälle mit schwerem Verlauf geben wird.

Da die Ansteckung meist über Menschen passiert, die nicht wissen, dass sie infiziert sind, bitte ich alle nochmal eindringlich zu Hause zu bleiben und nur notwenige Erledigungen machen.

Dennoch muss das politische Leben weitergehen. Es ist Teil der kritischen Infrastruktur. Die Sitzungen des Nationalrates müssen weiter stattfinden und können das durch die aktuellen Hygienevorkehrungen auch.

Besonders hinweisen möchte ich darauf, dass ArbeitnehmerInnen keinesfalls eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses unterschreiben. Sie dürfen auch nicht einfach nur nach Hause geschickt werden. Das hätte zur Folge, dass sie keinerlei Leistungsanspruch haben. ArbeitgeberInnen müssen ihre ArbeitnehmerInnen zur Kurzarbeit beim zuständigen AMS anmelden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die ArbeitnehmerInnen ihren Arbeitsplatz behalten und trotzdem einen Entgeltanspruch auf einen Teil ihres Einkommens haben.“

4 Milliarden hat die Regierung für den Corona-Notfallfonds vorgesehen. Die Hilfen sind wichtig und dringend notwendig, haben doch bereits zehntausende Beschäftigte aus dem Tourismus ihre Arbeit verloren. Weitere Kündigungswellen drohen.

Die SPÖ unterstützt deshalb den Corona-Notfallfonds der Regierung!

Die kleinen Unternehmen können ab Montag ihre Miete, Betriebskosten und Löhne nicht bezahlen. Für sie hat die Regierung in ihrem Paket noch keine Lösung – das muss dringend nachgebessert werden, sonst droht 190.000 Unternehmen und ihren 300.000 Beschäftigten das Aus.

Das konkrete Problem: Die Regierung hat den garantierten Verdienstentgang im Epidemiegesetz gestrichen und durch den Corona-Notfallsfonds ersetzt. Bis der Geld überweisen kann, wird es dauern. Wie viel entschädigt wird, steht auch noch nicht fest. Bis dahin ist jede Friseurin, jede Blumenhandlung und jeder Buchhändler bankrott – und deren Beschäftigte arbeitslos.

Für große Unternehmen ist das weniger schwer, sie können mit Krediten überbrücken und sich dann das Geld von der ABBAG zurückholen. Doch Friseursalons, Nagelstudios oder kleine Geschäfte stehen bereits am Montag vor Zahlungsschwierigkeiten.

Um massenhafte Insolvenzen und Kündigungen in Kleinunternehmen zu verhindern, müssen Unternehmen bis zu 25 Mitarbeitern sofort laut Epidemiegesetz entschädigt werden. Große Unternehmen können mit Überbrückungskrediten auf die Auszahlung über die ABBAG warten, wie es der Regierungsplan vorsieht.

Außerdem bestehen wir darauf: Wer Unterstützung über das Epidemiegesetz oder die ABBAG bekommt, muss zu einer Arbeitsplatzgarantie verpflichtet sein!

Die Sonderfreistellung für Kinderbetreuung muss der Staat zu 100 Prozent übernehmen, ein Drittel ist zu wenig, um die betroffenen Eltern vor der Kündigung zu schützen!

In unruhigen Zeiten braucht es Klarheit und Rechtssicherheit!

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