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Neue Regelung für Tempo 30 im Ortsgebiet

18. April 2024

Neue Regelung für Tempo 30 im Ortsgebiet

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung soll es Gemeinden erleichtern, Tempo-30-Beschränkungen vor Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen einführen zu können. Das soll für mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität sorgen.

Bei einer Initiative des VCÖ im letzten Jahr forderten knapp 60 Gemeinden in OÖ Tempo 30 im Ortsgebiet. Viele davon aus dem Bezirk Urfahr Umgebung: Feldkirchen/Donau, Gallneukirchen, Gramastetten, Puchenau und Steyregg. Auch Nationalrat Alois Stöger (SPÖ) hatte dazu bereits im Oktober 2022 eine Gesetzesänderung im Verkehrsausschuss eingebracht. Diese wurde lange Zeit vertagt. Letztlich brachte die Regierung eine eigene Gesetzesvorlage ein, welche nun auch beschlossen wurde.

Stöger ist die Änderung nicht weitreichend genug und er bleibt skeptisch, ob sich an der aktuellen Praxis etwas verändert: „Leider scheitern aktuell die Anfragen der Gemeinden bei der BH oder am Land OÖ an den Gutachten der Sachverständigen. Sie sehen nur ‚was die Straße hergibt‘. Also welche Geschwindigkeit der Zustand und die Breite der Straße erlaubt.“ Das würde sich mit den neuen Passus ändern. Die Tempo Reduktion muss lediglich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie von Radfahrenden geeignet sein. Am Behördenweg an sich hat sich allerdings nichts verändert. „Wir werden sehen, ob die Gesetzesänderung für die Sachverständigen ein ersten Schritt zur Bewusstseinsbildung ist und jedenfalls an dem Thema Verkehrssicherheit dran bleiben,“ versichert Stöger.

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